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AGB für Ticketkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher


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§ 1 Anwendungsbereich dieser AGB

Diese AGB gelten für die Nutzung unserer Plattform gegenüber allen Nutzern, Besuchern, Veranstaltungsteilnehmern usw. (im Folgenden nur noch: Nutzer), die nicht Veranstalter sind.


§ 2 Vertragsschluss


  1. Der Vertrag kommt mit dem Veranstalter zustande, der für die jeweilige Veranstaltung angegeben ist. Dieser Vertrag unterliegt nicht diesen AGB.


  1. Wir als Plattformbetreiber sind lediglich für die Abwicklung der Veranstaltung über unsere Plattform verantwortlich. Die Ticketverkäufe führen wir im Namen und auf Rechnung des Veranstalters aus.


  1. Zwischen den Nutzern („Besuchern“) und uns kommt kein Vertragsverhältnis zustande.


  1. Ansprüche, die sich für den Nutzer aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben könnten, sind an den Veranstalter zu richten.


§ 3 Verhalten auf der Plattform


  1. Sowohl der Veranstalter als auch wir haben das digitale Hausrecht inne.


  1. Der Nutzer ist verpflichtet, sich angemessen zu verhalten.


  1. Insbesondere dann, wenn eine Chat-Möglichkeit oder andere Möglichkeiten für Äußerungen oder Interaktivität auf unserer Plattform besteht, ist dem Nutzer verboten:
    1. den Veranstaltungsablauf und die Nutzbarkeit der Plattform zu stören,
    2. andere Nutzer, den Veranstalter oder uns zu behindern, zu stören oder zu belästigen,
    3. strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
    4. technische Manipulationen oder Störungen für den reibungslosen Plattform- und Netzbetrieb vorzunehmen oder zu versuchen,
    5. menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen, Signets, Logos, Kleidungsstücke usw. zu äußern, zu zeigen oder zu verbreiten,
    6. links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere durch das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB).


  1. Eine Erstattung bereits bezahlter Ticketgelder findet nicht statt, wenn der Nutzer aufgrund eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.


§ 4 Absage bzw. Ausfall der Veranstaltung


  1. Sagt der Veranstalter seine Veranstaltung aus einem nicht vom Nutzer zu vertretenden Grund ab oder führt diese nicht oder nicht vollständig durch, so muss der Nutzer seine Ansprüche auf Rückabwicklung u.a. gegen den Veranstalter richten.


  1. Die Ticketgebühren werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in voller Höhe an den Nutzer erstattet.


  1. Für alle Ticketkäufe, die innerhalb von 6 Monaten vor der Veranstaltungsabsage (nicht: vor der Veranstaltung) erfolgen, übernehmen wir im Namen und auf Rechnung des Veranstalters die Rückerstattung der bezahlten Ticketgebühren. Dabei kann eine zeitliche Verzögerung bestehen, da wir beim Veranstalter die zurück zu erstattenden Beträge einfordern und erst dann, wenn diese bei uns eingegangen sind, diese an die Nutzer weiterleiten. Für diese Verzögerung sind wir nicht verantwortlich, ebenso nicht, wenn der Veranstalter die angeforderten Beträge nicht oder nicht in voller Höhe leistet.


Für alle anderen Fälle, also wenn der Nutzer sein Ticket bspw. bei einer Vorverkaufsstelle oder länger als 6 Monate vor der Absage erworben hat, muss sich der Nutzer direkt an den Veranstalter halten.


  1. Die durch uns vorgenommene Rückerstattung erfolgt auf das uns durch die Zahlung bekannte Konto oder auf das Konto, das wir beim Nutzer per E-Mail erfragen. Ist eine Überweisung an den Nutzer aufgrund fehlender Angaben oder fehlender Mithilfe des Nutzers nicht innerhalb von 14 Tagen oder innerhalb von höchsten zwei Überweisungsversuchen nicht möglich, muss sich der Nutzer für die weitere Rückabwicklung an den Veranstalter halten.


Die Rückerstattung erfolgt durch SEPA-Überweisung, soweit uns Name, IBAN- und BIC-Daten vorliegen.


  1. Soweit der Veranstalter die zurück zu zahlenden Beträge nur teilweise an uns leistet, so erfolgt die Rückerstattung in der folgenden Reihenfolge: Es werden zuerst die ältesten Ticketkäufe rückerstattet, bis die bei uns vorliegenden Gelder aufgebraucht sind. Im Übrigen sind die Forderungen direkt an den Veranstalter zu richten.




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